Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 340 Aufbringung der Mittel
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
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Nach Gewicht
- FG Düsseldorf, 20.03.2007 – 10 K 805/05 Kg
- BVerfG, 22.05.2018 – 1 BvR 1728/12, 1 BvR 1756/12Transferzahlungen der Bundesagentur für Arbeit an den Bundeshaushalt in den Jahren 2005 und 2008 mit dem Gebot der Belastungsgleichheit bzgl Sozialabgaben (hier: Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung) vereinbar - Rechtfertigung des Aussteuerungsbetrags gem § 46 Abs 4 SGB II (juris: SGB 2) idF vom 30.07.2004 für das Jahr 2005 aufgrund des Systemswechsels im Bereich der Arbeitsförderung - fehlende Beitragssatzrelevanz des Eingliederungsbeitrags gem § 46 Abs 4 SGB 2 idf vom 22.12.2007 für das Jahr 2008Zitiert von 10
- BGH, 19.02.2026 – 3 StR 397/25Strafrechtliche Einordnung der unberechtigten Erlangung von Kurzarbeitergeld in der PandemieZitiert von 1
- BSG, 22.09.2022 – B 11 AL 31/21 R(Bemessung des Arbeitslosengeldes - einzuordnende Vereinbarung mit Arbeitgeber - Altersteilzeitvereinbarung - Teilzeitvereinbarung - Fortzahlung der Arbeitsvergütung unter Freistellung von der Arbeitstätigkeit - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - Verlängerung des Bemessungszeitraumes gem § 150 Abs 2 S 1 Nr 5 iVm S 2 SGB 3 - Erhöhung des Bemessungsentgeltes bei Arbeitslosigkeit nach Altersteilzeit - Altersrentenberechtigung - Vereinbarkeit mit EU- und Verfassungsrecht - Zurückverweisung)Zitiert von 5
- BSG, 06.02.2013 – B 6 KA 2/12 RKassenärztliche Vereinigung - Gebührenerhebung für erfolglos durchgeführtes WiderspruchsverfahrenZitiert von 7
- BSG, 31.10.2012 – B 13 R 9/12 RErstattungsrechtsstreit - Jobcenter - Grundsicherungsträger - Rentenversicherungsträger - rückwirkende Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung - Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge - Beiladung anderer LeistungsträgerZitiert von 31
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 340 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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